Bei der Antragstellung auf eine Versicherung sind dem Versicherungsnehmer grundsätzlich alle nötigen Informationen zur Versicherung auszuhändigen, wie beispielweise die Tarife und Tarifbedingungen, allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), sowie Verbraucherinformationen. Werden diese Unterlagen nicht bei der Antragstellung ausgehändigt, so ist der Versicherer verpflichtet diese dem Antragsteller nachträglich zu übergeben. Ab Zugang der Unterlagen beim Antragsteller läuft die Frist für einen Widerspruch, der innerhalb von 14 Tagen erfolgen kann. Dies gibt dem Versicherungsnehmer genügend Zeit, um die Unterlagen zu überprüfen.
Der Widerspruch muss schriftlich bei Versicherer eingehen, damit dieser rechtskräftig wird. Auch wenn der Versicherer seiner Pflicht zur Information nicht nachkommt, so kann dem Antrag innerhalb der Frist von 14 Tagen, beginnend mit dem Tag der Unterzeichnung, widersprochen werden.
Ein Widerspruch kann grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach der Vertragsunterzeichnung erfolgen. Dabei gilt jedoch: Besteht bei der Versicherung eine sofortige Deckung, so entfällt das Widerspruchsrecht.
Das Widerspruchsrecht greift, wenn mit der Antragstellung dem Versicherungsnehmer nicht alle notwendigen Verbraucherinformationen ausgehändigt worden, so kann er nach Erhalt der Police dem Versicherungsvertrag noch binnen einer Frist von 14 Tagen widersprechen.
Siehe auch Widerruf
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Angebote zu Privatversicherungen sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.
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