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Warenkreditversicherung

Die Warenkreditversicherung deckt Forderungen seitens des Versicherungsnehmers ab, die sich gegen zahlungsunfähige, gewerbliche Kunden richten. In diesem Zusammenhang liegt eine Zahlungsunfähigkeit dann vor, wenn…
 

  • …das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
  • …die Eröffnung des Insolvenzverfahrens seitens des Konkursgerichtes aufgrund mangelnder Masse abgewiesen wurde.
  • …eine Liquidation oder Quotenvergleich zustande gekommen ist.
  • …ein fruchtloser Verlauf der Zwangsvollstreckung vorliegt
  • …bei einer gerichtlichen Feststellung eines Schuldnerbereinigungsplans

Die Warenkreditversicherung kann durch gesonderte Vereinbarungen dahingehend erweitert werden, dass Forderungen mitversichert sind, deren Fälligkeit über sechs Monate liegt.
Der Versicherungsumfang umfasst weder Kursverluste, Vertragsstrafen und Verzugszinsen, noch Kosten der Rechtsverfolgung und Schadensersatz. Forderungsfälle und entgangener Gewinn sind auch dann nicht versichert, wenn es sich um Schadensfälle aufgrund von inneren Unruhen, Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Beschlagnahmung, Kernenergie oder Behinderung des Zahlungs- und Warenverkehrs durch hohe Hand handelt.
Im Rahmen der Warenkreditversicherung wird der Versicherungsnehmer auf Wunsch zu den Leistungen des Kreditversicherers beraten. Auch die Überwachung der Bonität gehört neben dem Schadensersatz zu den Leistungen der Warenkreditversicherung.

Warenkreditversicherung: siehe auch Forderungsausfallversicherung

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