Als Verletzung wird nicht nur jeder äusserliche Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bezeichnet.
Der Begriff Verletzung kann auf verschiedene Weise definiert werden. Zum einen versteht man hierunter die körperliche Verwundung aufgrund Einwirkungen von außen. Eine Verwundung der psychisch-seelischen Integrität wird ebenfalls als Verletzung oder Kränkung bezeichnet. Wird ein Gegenstand beschädigt so liegt eine Verletzung in Form eines Sachschadens vor. Auch ein Vertragsbruch ist eine Verletzung – hier hält sich eine Partei nicht an die getroffenen Abmachungen laut Vertrag.
Je nach Art der Verletzung kann diese schmerzhaft sein und Kosten verursachen. Gerade gegen Letzteres kann man sich in der Regel versichern. Entsteht die Verletzung durch einen Unfall, so übernimmt die Krankenversicherung die aus dem Unfall resultierenden Kosten. Schmerzensgelder Dritter und deren Krankheitskosten werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung übernommen.
Je nach Vertragsart kann der Nichteinhaltung erhebliche finanzielle Schäden für den Betroffenen bedeuten. Eine Rechtsschutzversicherung hilft sein Recht wenn notwendig vor Gericht durchzusetzen und übernimmt die Kosten hierfür.
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