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Unfallbegriff

Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von aussen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Eselsbrücke wird hier gern das Wort PAUKE verwendet P-plötzlich A-von aussen U-unfreiwillig K-auf den Körper E-wirkendes Ereignis

Unter der Bezeichnung Unfallbegriff, versteht man also die Definition des Begriffes Unfall in Bezug auf Versicherungen. Demnach liegt ein Unfall vor, wenn eine Schädigung der Gesundheit aufgrund eines unfreiwilligen, plötzlich auftretenden, von außen eintretendes Ereignisses, stattfindet. Wichtig bei dieser Definition sind die folgenden fünf Merkmale: unfreiwillig, Gesundheitsschädigung, von außen, Ereignis und plötzlich.

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Gerade im Rahmen der Unfallversicherung ist der Unfallbegriff von entscheidender Bedeutung. Die Unfallversicherung kommt für die Folgen aufgrund eines Unfallereignisses auf, wenn diese folgen eine dauerhafte Gesundheitsschädigung darstellen. Der Unfall selbst also zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit bzw. des Körpers geführt hat. Besondere Bedingungen für den Unfallbegriff können die Versicherungen selbst innerhalb der Versicherungsbedingungen definieren. Auch Leistungsein- oder Leistungsausschlüsse können im Versicherungsvertrag dokumentiert werden. Welche Leistungen also von der Versicherung übernommen werden, kann aus den Versicherungsbedingungen entnommen werden. Im Zweifelsfall sollte man sich mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen in Verbindung setzen.

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