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Straf-Rechtsschutz

Beim Strafrechtsschutz wird zwischen Strafdelikten im Verkehrsbereich und sonstigen Straftaten unterschieden. Bei verkehrsrechtlichen Delikten besteht Deckung auch bei nur vorsätzlich begehbaren Straftaten. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz müssen die vom Versicherer übernommenen Kosten zurück bezahlt werden.Bei allen anderen Strafdelikten besteht Deckung für Vergehen, die nur fahrlässig begangen werden können. Wird Fahrlässigkeit angeklagt, es kommt dann aber doch zu einer Verurteilung wegen Vorsatzes, sind ebenfalls die vom Versicherer geleisteten Zahlungen rückzuerstatten. ähnlich verhält sich die Regelung im Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz.

Generell ist der Straf-Rechtsschutz einer von vielen Rechtsschutzarten, die man im Rahmen des Baustein-Systems im Zuge der Rechtsschutzversicherung in den Vertrag mit aufnehmen kann. Nicht nur im genannten Beispiel des Verkehrs-Rechtsschutzes kann der Straf-Rechtsschutz von Bedeutung sein, sondern natürlich auch in anderen Lebensbereichen. Allerdings ist dann oftmals die Situation so, dass Vorsatz wie schon erwähnt von der Versicherungsleistung ausgenommen ist, und da man eine strafrechtlich zu verfolgende Tat im Grunde fast automatisch vorsätzlich begeht, ist ein Straf-Rechtsschutz in nicht vielen Fällen „wirksam“.

Von Bedeutung kann diese Rechtsart jedoch zum Beispiel neben dem Verkehrsrecht auch noch im Bereich der Steuern sein. Wer zum Beispiel aus Unwissenheit, und nicht aufgrund von Vorsatz, Fehler bei der Einkommensteuererklärung macht, was dann vom Finanzamt als Vorsatz ausgelegt wird, kann in diesem Fall meistens davon ausgehen, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren zunächst übernimmt. Sollte dann jedoch als Urteil herauskommen, dass doch vorsätzlich gehandelt wurde, wird der Versicherte natürlich vom Versicherer in Regress genommen. Diese Vorgehensweise trifft in der Form im Grunde auch auf alle anderen Lebensbereiche und Bausteine der Rechtsschutzversicherung zu, bei denen der Straf-Rechtsschutz relevant sein kann. Wichtig ist aber generell, dass man als Versicherter darauf achtet, dass der Straf-Rechtsschutz im Vertrag integriert ist, was kein Automatismus ist.

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