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Sozialgerichts-Rechtsschutz

Bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten bietet der Sozialgerichts-Rechtsschutz Kostenschutz.

Im Rahmen des Sozialgerichts-Rechtsschutzes tritt die Versicherung in Sozialversicherungs-Angelegenheiten ein, wenn hier gerichtliche Streitigkeiten entstehen. Unter den Sozialversicherungen selbst versteht man Arbeitslosen-, Unfall-, Renten- und gesetzliche Krankenversicherungen, sowie Ersatzkassen. In diesem Zusammenhang können zum Beispiel Streitgkeiten im Rahmen der Arbeitsvermittlung, des Kindergeldgesetzes, des Kassenarztrechtes, des Arbeitsförderungsgesetzes oder des Mutterschutzgesetzes entstehen.

Dabei kommt der Sozialgerichts-Rechtsschutz auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf eine Fortbildung oder Umschulung auf oder bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber bezüglich des Arbeitgeberanteils an der Sozialversicherung. Kosten für vorgerichtliche Verfahren, wie zum Beispiel die Widersspruchseinlegung oder die Antragstellung selbst, fallen nicht unter den Sozialgerichts-Rechtsschutz, diese Kosten sind von den betreffenden Personen solbst zu zahlen.
Die Sozialgerichtsbarkeit stellt eine spezielle Gerichtsbarkeit dar, die es in ihrer Form nur in der Bundesrepublik Deutschland gibt. Innerhalb der Berufs-Rechtsschutz ist der Sozialgerichts-Rechtsschutz ein fester Bestandteil. Dies bedeutet das alle Berufsrechtsschutz Versicherten auch über eine Sozialgerichts-Rechtschutz Versicherung verfügen.

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