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Selbstbehalt

Wird in einer Versicherung ein Selbstbehalt ( oder auch Selbstbeteiligung ) vereinbart, so kürzt der Versicherer im Leistungsfall seine Zahlung um den vereinbarten Betrag. Im Gegenzug verringert sich der Beitrag ( Prämie ) zu dieser Versicherung.

Unter dem Selbstbehalt, der häufig auch als Selbstbeteiligung bezeichnet wird, versteht man die Kosten, die der Versicherungsnehmer in einem Schadensfall bis zu einer bestimmten Höhe selbst übernehmen muss. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt nur die Kosten, die über diesem Selbstbehalt liegen.
Die Höhe des Selbstbehaltes wird vertraglich geregelt, wobei die Selbstbeteiligung sowohl in einem festen Betrag als auch in einem Prozentsatz angegeben sein kann. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Prämie zur Versicherung umso geringer ist, je höher der Selbstbehalt gewählt wird.

Gerade in der Krankenversicherung gibt es die verschiedensten Modelle des Selbstbehaltes:
Beim Maximal-Prozentualsystem übernimmt die Versicherung die vollen Kosten bis zu einem bestimmten Betrag. Der Versicherte muss einen bestimmten Prozentsatz nur dann übernehmen, wenn dieser Betrag überschritten wird.
Beim Maximalsystem muss der Versicherte die Kosten übernehmen, die über dem festgelegten Höchstsatz liegen.
Beim Prozentual-Maximalsystem muss der Versicherte einen prozentualen Anteil an den Kosten übernehmen, bis ein festgelegter Höchstbetrag erreicht ist.
Beim Prozentualsystem trägt der Versicherte grundsätzlich einen Teil der Kosten selber. Dabei kann sich das Prozentualsystem auf den gesamten Tarif beziehen oder auch nur auf einzelne Leistungen.

Siehe auch: Franchise

Versicherungsvergleich und Angebote zu Privatversicherungen ( Privatversicherungen im Versicherungslexikon )

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