Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung kann die Gefahr Schneedruck mitabgesichert werden, wenn man zur Wohngebäudeversicherung den Einschluss der Elementarschäden beantragt. Ohne Einschluss der Elementargefahren sind Schäden, die durch Schneedruck verursacht wedren, nicht versichert.
Unter dem Begriff Schneedruck versteht man die Krafteinwirkung von ruhenden Schnee- oder auch Eismassen, die sich auf natürliche Weise angesammelt haben. Innerhalb der Gebäudeversicherung besteht in der Regel kein Versicherungsschutz bei Schäden, die aufgrund von Schneedruck verursacht werden. Synom zu Schneedruck wird auch häufig der Begriff Schneelast verwendet, mit dem man das Gleiche meint.
Bei einigen Versicherungsgesellschaften besteht jedoch die Möglichkeit, Elementarschäden mit in den Versicherungsumfang aufzunehmen. Wenn dies der Fall ist, so werden auch Schäden durch Schneedruck seitens der Versicherung reguliert. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass nur Schäden versichert sind, die durch das Eigengewicht der Schneelast herbeigeführt werden, wie zum Beispiel Schäden am Dach. Solche Schäden, die aufgrund von sogenannten Dachlawinen (herabrutschende Schneemassen) entstehen, sind im Versicherungsumfang in der Regel nicht enthalten. Ob und in welchem Umfang die Gebäudeversicherungen Schäden bei Schneedruck übernimmt, geht aus den Versicherungsbedingungen hervor. Im Zweifelsfall sollte man bei der Versicherungsgesellschaft nachfragen.
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Angebote zur Wohngebäudeversicherung sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.
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