Der Rückkaufswert wird der Wert einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung genannt, der bei Kündigung des Versicherungsvertrages ( hierbei spricht man im Versicherungsjargon von "Rückkaufen der Lebensversicherung oder Rentenversicherung" ), an den Versicherungsnehmer zurück bezahlt wird. Dieser Wert setzt sich zusammen aus den Sparbeiträgen und den erwirtschafteten Gewinnen, die Kosten der Versicherung ( Verwaltungskosten, Abschlußkosten ) werden davon allerdings in Abzug gebracht. Gerade beim Zillmer-Verfahren, mit dem die meisten Lebensversicherungen und Rentenversicherungen die Kosten in Rechnung bringen, ist ein Rückkauf erst nach etlichen Jahren lukrativ.
Da der Rückkaufswert mit fortschreitender Dauer der abgeschlossenen Kapitallebensversicherung oder der Rentenversicherung überproportional ansteigt, sollte man es möglichst vermeiden, eine dieser beiden genannten Versicherungsarten in den ersten Jahren nach Abschluss des Vertrages bereits wieder aufzulösen. Mitunter bekommt man nämlich bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages in den ersten Jahren nach Abschluss nicht einmal den Betrag ausgezahlt, den man zuvor in Form der Beitragszahlungen in den Vertrag eingezahlt hat. Das liegt in erster Linie an der Tatsache, dass in den ersten Jahren die Gebühren des Versicherers für Bearbeitung und Verwaltung, sowie auch die meistens zu zahlende Provision von den Beitragszahlungen "einbehalten" wird. So kann es also durchaus sein, dass man zum Beispiel im Rahmen einer Kapitallebensversicherung monatlich über drei Jahre hinweg 200 Euro pro Monat eingezahlt hat, demnach also eine Gesamtsumme von 7.200 Euro eingezahlt hat, aber der Rückkaufswert dennoch nach diesen drei Jahren nur bei zum Beispiel 5.000 Euro liegt.
Auch bei der möglichen Beleihung einer solchen Versicherung ist der Rückkaufswert übrigens von Bedeutung. Denn der Kreditgeber, der die Versicherung als Sicherheit herein nimmt, berechnet den Wert der Sicherheit ebenfalls auf der Grundlage dieses Rückkaufswertes. Der Wert der Sicherheit ist demnach in der Regel identisch mit dem Rückkaufswert. Eine mögliche Alternative zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages ist der Verkauf der Lebens- oder Rentenversicherung, denn dann wird der Vertrag weitergeführt, und der Käufer zahlt meistens einen Betrag aus, der (Deutlich) über dem Rückkaufswert liegt.
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