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Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung (auch Risikoversicherung mit sinkender Todesfalleistung) ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung. Hier sinkt die Todesfalleistung in dem Maße, wie sich in einem Darlehen die Restschuld durch Rückzahlung verringert. Ähnlich ist die Risikolebensversicherung mit sinkender Todesfalleistung. Hier wird zu vereinbarten Zeiten der Versicherungsschutz in vereinbartem Umfang verringert.

Die Restschuldversicherung wird bei bestehenden finanziellen Verpflichtungen (Darlehen und Kredite) abgeschlossen. Kreditnehmer und Versicherungsnehmer sind ein und dieselbe Person. Sollte sich der Kreditnehmer im Schadensfall nicht mehr in der Lage befinden die Raten zu bezahlen, so übernimmt das Versicherungsunternehmen die Zahlung des Kredites bzw. des Darlehens.

Grundsätzlich muss man hierbei zwei Schadensarten unterscheiden. Oft wird eine Restschuldversicherung für das Risiko des Lebens abgeschlossen. Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers löst der Versicherer die noch bestehende Restschuld ab. Gerade bei höheren Darlehen, bzw. die zur Immobilienfinanzierung dienen, ist diese Restschuldversicherung wichtig, denn sie sichert die Hinterbliebenen ab und bewahrt sie vor Schulden. Diese Restschuldversicherung ist oft sogar Voraussetzung dafür, dass das Darlehen genehmigt wird.

Eine Restschuldversicherung kann jedoch auch im Falle von Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit abgeschlossen werden. Bei einer Berufsunfähigkeit wird das Darlehen seitens des Versicherers getilgt, bei Eintritt der Arbeitslosigkeit übernimmt der Versicherer die Ratenzahlung für einen vertraglich festgelegten Zeitraum.

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