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Regelbeitrag

Der Regelbeitrag ist ein standardisierter Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Selbstständige können unter bestimmten Umständen in die Versicherungspflicht fallen und müssen sich dann in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Ein Abschluss ist aber auch freiwillig möglich. Im Normalfall wird dann der sogenannte Regelbeitrag gezahlt. Dabei handelt es sich um einen festgelegten Beitrag, der nicht am Einkommen gemessen wird. Es ist also auch kein Nachweis von Umsätzen oder Gewinnen nötig. Der Beitrag kann vom Gesetzgeber gegebenenfalls angepasst werden. Besonders für noch junge Unternehmer kann der Regelbeitrag eine hohe finanzielle Belastung darstellen. Sie haben deshalb die Möglichkeit den monatlichen Beitrag anhand ihres Gewinns berechnen zu lassen. Zu diesem Zweck müssen aber zwingend entsprechende Nachweise geführt werden. Umgekehrt können Selbstständige mit hohem Einkommen statt des Regelbeitrags einen höheren Beitrag zahlen, um eine höhere Rente zu erzielen. Darüber hinaus ist es Existenzgründern auch möglich, die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Versicherung für bis zu drei Jahre komplett auszusetzen. Dies ist jedoch maximal bis zu einer Dauer von drei Jahren möglich. Eine solche Option sollte aber gut überdacht werden, da die Fehlzeiten bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden. Es ergibt sich für den Versicherungsnehmer dabei also eine geringere Rente. Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Künstler. Bei ihnen werden die Beiträge grundsätzlich nach dem Einkommen berechnet, die Zahlung des Regelbeitrags ist für sie keine Option. Derzeit werden dafür knapp 20 Prozent des monatlichen Einkommens fällig. Wer nicht versicherungspflichtig ist, für den kann sich gegebenenfalls auch eine private Altersvorsorge lohnen. Allerdings sollte sich niemand von niedrigen Prämien blenden lassen, da sich solche günstigen Versicherungen im Alter schnell rächen können.

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