Als Mieter/Pächter kann man die Kosten, die aufgrund der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- oder Pachtverhältnissen entstehen, im Rahmen einer Wohnungs-und Grundstücksrechtsschutzversicherung absichern.
Sie übernimmt die Kosten die aufgrund von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der gemieteten Wohnung oder dem Haus entstehen können. Der Versicherungsnehmer kann sowohl Mieter, als auch Eigentümer oder Vermieter sein. Im Versicherungsumfang mit eingeschlossen sind auch Stellplätze und Garagen, sofern sie zur Wohneinheit gehören.
Die Rechtschutzversicherung – Mieter wird häufig auch als Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz bezeichnet – meist erfolgt eine Unterteilung ob diese für Vermieter oder für Mieter ist. Mit eingeschlossen in die Rechtsschutzversicherung – Mieter sind auch Streitigkeiten aufgrund von anderen Nutzungsverhältnissen als die Miete. Zu diesen anderen Nutzungsverhältnissen gehört zum Beispiel das Wohnrecht auf Lebenszeit.
Grundsätzlich ist die Rechtsschutzversicherung – Mieter nicht in der allgemeinen Rechtsschutzversicherung enthalten, sondern muss zusätzlich mit abgeschlossen werden. Die meisten Versicherungsgeselschaften bieten heute jedoch ein Rechtsschutzpaket an, welches verschiedene Rechtsschutz Bereiche abdecken kann.
Wer sich nicht sicher ist, in welchem Umfang seine Versicherung Ersaz leistet, der kann dies in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
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Angebote zu Rechtsschutzversicherung-Mieter und weiteren Privatversicherungen sowie einen Versicherungsvergleich unter verschiedenen Anbietern finden Sie hier:
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