Bei einer Rechtsschutzversicherung sorgt der Versicherer dafür, daß der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und trägt für diese Interessenwahrnehmung die Kosten. Der Versicherer übernimmt also nicht selbst die Interessenwahrnehmung, sondern ein Anwalt, der Versicherer übernimmt die Kosten dieses Anwaltes. Unterschieden wird in der Rechtschutzversicherung zwischen den Vertragsarten Privat-, Berufs- , Verkehrs– und Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz. Ebenso zwischen Verträgen für Firmen oder Selbstständige und Verträgen für Privatpersonen. Die Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung teilen sich auf in:
Generell fällt die Rechtsschutzversicherung in die Sparte von Versicherungen, die natürlich ihren Sinn und Zweck haben, die man aber nicht unbedingt abschließen muss, wie beispielsweise eine Privathaftpflichtversicherung. Ferner handelt es sich um keine ganz preiswerte Versicherung, was vor allem an den zunehmenden Rechtsstreitigkeiten in den letzten Jahren liegt, aufgrund derer die Beiträge fast jährlich erhöht wurden. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für einen Anwalt, sondern auch benötigte Gutachter werden bezahlt und natürlich werden auch die Kosten für eine Gerichtsverhandlung übernommen.
Allerdings sollte man als Versicherter darauf achten, dass man sich stets eine Deckungszusage einholt, bevor man aktiv in einen Rechtsstreit eintritt, also bevor man einen Anwalt mit der Rechtsberatung und Vertretung beauftragt. Wie hoch der zu zahlende Beitrag zur Rechtsschutzversicherung ist, hängt in erster Linie davon ab, für welche Bausteine (Familien-RS, Arbeits-RS, Miet-RS usw.) man sich entschieden hat. Darüber hinaus spielt auch die Höhe der Deckungssumme eine Rolle und welche Rechtsarten (Straf-RS, Steuer-RS usw.) integriert worden sind. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 150 Euro oder 300 Euro kann man den Beitrag um bis zu 20 Prozent reduzieren.
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