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Pflege-VG

Bei dem Begriff Pflege VG handelt es sich um eine Abkürzung, die für Pflegeversicherungs-Gesetz steht. Das Pflegeversicherungssgesetz wurde zum Jahr 2005 eingeführt. Im Bereich der Pflichtversicherungen bildet die Pflegeversicherung nun die fünfte Säule der Sozialversicherung.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung, sowie der Pflegezusatzversicherung. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, leistet automatisch auch einen Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Privatversicherte sind verpflichtet sich der privaten Pflegeversicherung der jeweiligen Krankenkasse anzuschließen. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich im Pflege VG. In diesem sind auch die Leistungen der Pflegeversicherung genau definiert. Sie soll alle Maßnahmen abdecken, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit des Versicherungsnehmers erforderlich sind.

Die Leistungen der Pflicht-Pflegeversicherung haben sich jedoch oft als unzureichend herausgestellt, so dass auf die Betroffenen oft zusätzliche Kosten zukommen, bzw. Teilbereiche nicht ausreichend abgedeckt werden. Um diese Lücke zu schließen, kann man eine Pflegezusatzversicherung abschließen.

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