Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für den Betrieb von Luftfahrzeugen. Die Versicherungspflicht ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Eingedeckt wird dieses Risiko beim Deutschen Luftpool DLP.
Unter dem Begriff Luftfahrzeuge versteht man in diesem Zusammenhang nicht nur Motor- und Segelflugzeuge, sondern auch Fallschirme, Schirmdrachen, Flugdrachen und Flugmodelle, dessen Antrieb über einen Motor erfolgt und dessen Eigengewicht über fünf Kilogramm liegt.
Wie bereits erwähnt wird das Risiko der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung durch den DLP eingedeckt. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Versicherungsunternehmen, die das Risiko der Luftfahrt und auch der Raumfahrt gemeinsam tragen. Die Gründung des DLP erfolgt bereits im Jahr 1924 und besteht in seiner jetzigen Form seit 1950. Der Allianz Versicherungs AG unterliegt die Geschäftsführung. Im Jahr 2004 erfolgte die Einstellung der gemeinsamen Rückversicherung, seit dem wird der DLP als Servicegemeinschaft geführt.
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