Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse ermöglicht freischaffenden Künstlern den Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenversicherung. Im Rahmen der Künstlersozialversicherung übernimmt sie dabei den Arbeitgeberanteil des monatlichen Versicherungsbeitrags. Künstler, die auf einer freiberuflichen Basis tätig sind, stehen bei der Wahl einer Krankenversicherung oft vor großen Problemen. Viele bevorzugen gesetzliche Krankenversicherung, da diese beispielsweise Familienmitglieder kostenfrei mitversichert. In anderen Fällen reicht das geringe Einkommen oft nicht aus, um eine private Vollversicherung zu finanzieren. Bei einer gesetzlichen Krankenkasse kommen auf Freiberufler allerdings auch hohe Kosten zu, da sie im Normalfall dann verpflichtet sind, sowohl den Arbeitnehmeranteil als auch den Arbeitgeberanteil zu zahlen. Die Künstlersozialkasse hilft deshalb Künstlern, indem sie den Arbeitgeberanteil für eine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. Als Künstler versteht die Künstlersozialkasse dabei Personen, die Musik, darstellende oder bildende Kunst entweder selbst schaffen oder lehren. Darüber hinaus können auch Schriftsteller und Journalisten anerkannt werden. Einige spezielle Berufsgruppen, zum Beispiel Kritiker, können auch berücksichtigt werden. Wer in einem dieser Berufe tätig ist und freiberuflich arbeitet, kann in der Künstlersozialversicherung versichert werden. Das Einkommen aus der freiberuflichen Tätigkeit darf in diesem Fall jedoch kein Nebeneinkommen sein. Weiterhin muss ein bestimmtes Mindesteinkommen erreicht werden und es darf maximal ein Angestellter für den Antragsteller arbeiten. Kritik erntet die Künstlersozialkasse vor allem von Selbstständigen, die keinen Anspruch auf die Leistungen haben. Sie kritisieren, dass nur bestimmte Berufsgruppen staatliche Hilfe erhalten, während andere Freiberufler voll belastet werden, obwohl sie nicht zwingend mehr verdienen als Künstler oder Journalisten. Darüber hinaus wird sich auch oft über die Künstlersozialabgabe beschwert, die Verwerter von künstlerischen Inhalten zahlen müssen. Sie können vor allem nicht nachvollziehen, warum der Beitrag auch bei Künstlern fällig wird, die nicht Mitglied der Künstlersozialversicherung sind. Schließlich sind auch die Mitglieder selbst nicht vollständig mit der Künstlersozialkasse zufrieden, sie beschweren sich unter anderem über eine oft unverständliche Kommunikation.

Abgelegt in der Kategorie: Krankenversicherung,