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Krankenversicherung der Rentner (KVDR)

Die Krankenversicherung der Rentner ist eine Pflichtversicherung, in Rentner versichert werden, die für eine bestimmte Zeit Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung waren. Gesetzlich versicherte Personen werden in der Regel automatisch in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen, sobald sie einen Rentenantrag stellen und über die nötige Vorversicherungszeit verfügen. Wer vorher nicht oder nicht lange genug Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung war, hat keine Möglichkeit, in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen zu werden. In diesem Fall ist die Versicherung bei einer anderen, meist privaten, Versicherung nötig. Auf Wunsch kann auch auf eine Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner verzichtet werden. Dafür muss während der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn ein Antrag auf die Befreiung der Versicherungspflicht nötig. Dabei ist aber zu beachten, dass eine erstmal erteilte Befreiung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr widerrufen werden kann. Eine solche Entscheidung sollte deshalb mit Bedacht getroffen werden. Es ist allerdings nicht möglich, sich von der Versicherungspflicht der Krankenversicherung der Rentner befreien zu lassen, um beispielsweise in einer Familienversicherung günstiger zu einer Krankenversicherung zu kommen. Wie bei einem Arbeitsverhältnis werden auch bei der Krankenversicherung der Rentner die monatlichen Prämien geteilt. Eine Hälfte zahlt der Versicherungsnehmer, die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Darüber hinaus zahlen Rentner noch einen zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag von derzeit 0,9 Prozent. Der Betrag wird direkt von der Rente abgezogen und wird dem Versicherten somit nicht auf sein Konto überwiesen. Analog zu den gesetzlichen Krankenversicherungen richtet sich auch der Beitrag der Krankenversicherung der Rentner einzig nach der Höhe des Einkommens. Dabei wird nicht nur die Rente des Versicherten berücksichtigt, auch andere Einnahmen werden zur Berechnung herangezogen. Dabei kann es sich beispielsweise um Einkommen aus einer selbstständigen Beschäftigung oder Versorgungsbezüge halten. Im Einzelfall kann sich der Wechsel zu einer privaten Versicherung lohnen, dies sollte aber vorher genau geprüft werden.

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