Beim Krankentagegeld handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung. Diese kann sowohl von Angestellten als auch von Freiberuflichen oder Selbstständigen abgeschlossen werden. Das Krankentagegeld soll in erster Linie Verdienstausfälle während einer Krankheit ausgleichen. Für gesetzlich Versicherte ist der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung sinnvoll, obwohl sie bereits durch das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen abgesichert werden. Die Differenz zwischen der Leistung der Krankenkasse und dem bisherigen Lohn sollte zur Erhaltung des Lebensstandards über ein privates Krankentagegeld abgeischert werden.
Arbeitnehmer genießen den Schutz der gesetzlichen Lohnfortzahlung, die im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen gewährt wird. Somit kann das private Krankengeld mit einer Karenzzeit von 6 Wochen abgeschlossen werden. In der Regel schließen vornehmlich privat Versicherte ein gesondertes Krankentagegeld mit geringeren Karenzzeiten ab. Besonders Selbstständige sind bei Krankheit oft schon vor dem Ablauf von 6 Wochen auf diese Form des Lohnausgleichs angewiesen.
Da es sich um eine freiwillige Versicherung handelt, kann die Höhe des Krankentagegeldes frei verhandelt werden, es sollte jedoch realistisch im Bereich des umgerechneten täglichen Nettoeinkommens liegen. Als Maßstab sollte hierbei der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate gelten.
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