Im Bereich des Versicherungswesen gehören Schäden durch Hochwasser zu den Elementarschäden, wie auch Erdbeben, Blitzschlag oder Vulkanausbrüche. Unter Hochwasser selbst versteht man den Gewässerüberlauf. Mit dem neuen Hochwasserschutzgesetz aus dem Jahr 2004 hat die Bundesregierung festgelegt, dass sie sich aus dem Bereich der Entschädigung in Fällen von Hochwasser herauszieht. Dies bedeutet, das man im Falle von Hochwasser für die entstandenen Schäden selbst aufkommen muss.
In der Regel wird das Risiko Hochwasser nicht mit einer "normalen" Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Man sollte hierzu aufmerksam die Versicherungsbedingungen lesen. Vielfach kann gegen einen Beitragszuschlag der Versicherungsschutz erweitert werde. Handelt es sich allerdings um ein Gebäude, welches in einem traditionellen Überflutungsgebiet steht, so wird sich kaum eine Versicherungsgesellschaft finden, die das Risiko von Hochwasser mit abdeckt. Denn auch die Versicherungen müssen wirtschaftlich arbeiten und wenn das Risiko zu groß ist, wird man den Versicherungsantrag ablehnen.
Die Gefahr Hochwasser ist also über die Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt, Elementarschäden können aber über eine Klausel und zusätzlichen Beitrag bei vielen Versicherern eingeschlossen werden, sofern man nicht ein Gebäude in einem Risikogebiet absichern möchte.
Die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich sowie Angebote zur Wohngebäudeversicherung und weiteren Privatversicherungen.
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