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HGB

HGB ist eine Abkürzung, die für Handelsgesetzbuch steht. Bereits im Jahr 1897 wurde das HGB erlassen und im Jahr 1900 trat es in Kraft. Vorläufer des heutigen HGBs war das ADHGB (allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch). Das HGB regelt in seinem Kern das gültige Handelsrecht innerhalb Deutschlands. Zuständig für Rechtsstreitigkeiten, die zwischen Kaufleuten entstehen können, ist das Landgericht – speziell die Kammer für Handelssachen.

Auch im Bereich des Versicherungswesens spielt das HGB eine wichtige Rolle. Unter anderem findet man im Handelsgesetzbuch (HGB) die rechtliche Stellung und viele wesentliche Vorschriften der Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter. Ferner gelten die Vorschriften des HGBs für alle Versicherungsunternehmen, deren Rechtsform eine VVaG oder AG ist. Innerhalb des Handelsgesetzbuches wird das eigentliche Versicherungsgeschäft als Grundhandelsgewerbe angesehen. Die Umschreibung für Versicherung ist laut HGB: "Übernahme von Versicherungen gegen Prämie".
Durch stetigen, neuen Rechtsetzungen innerhalb der europäischen Gemeinschaft findet eine starke Beeinflussung auf das Handelsrecht statt und es gibt entsprechende Änderungen innerhalb des HGBs.

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