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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Bei Personenschäden in einem Gebäude oder auf einem Grundstück haftet der jeweilige Eigentümer dafür, sofern die Gefahr von Haus oder Grundstück ausgegangen sind. Oft kann ihn das sein gesamtes Vermögen kosten, deshalb ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für alle Besitzer von Immobilien unerlässlich.

Der Umfang einer solchen Versicherung kann stark variieren. Beim günstigsten Modell werden Schäden bis zu einem Umfang von einer bis drei Millionen Euro abgedeckt, abhängig vom zu versichernden Objekt kann aber auch eine höhere Versicherungssumme sinnvoll sein. Die Preise der monatlichen Prämie unterscheiden sich natürlich von Anbieter zu Anbieter, da es sich um eine freiwillige Versicherung handelt, die von privaten Versicherern angeboten wird. Allerdings bleiben die Kosten einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung in den meisten Fällen überschaubar.

Besonders für Vermieter ist eine solche Versicherung ein absolutes Muss. Der Versicherungsgeber schützt nicht nur das Vermögen des Versicherten, sondern bezahlt im Streitfall auch die Kosten für einen eventuellen Prozess. Auch wenn andere Gegenstände durch die Immobilie zu Schaden kommen, etwa weil ein Feuer auf ein benachbartes Grundstück übergreift, ist der Besitzer durch die Versicherung geschützt. Übersteigt der entstandene Anspruch jedoch die vereinbarte Versicherungssumme, so haftet der Versicherungsnehmer für den Rest der anfallenden Kosten wieder mit seinem gesamten Vermögen. Die günstigste Versicherung ist deshalb nicht immer sinnvoll, stattdessen sollte abhängig vom Objekt immer eine Versicherung gewählt werden, die auch bei sehr großen Schäden vollständig haftet.

Eigenheimbesitzer müssen sich hingegen keine Sorgen machen, denn bei einer normalen privaten Haftpflichtversicherung wird das eigene Haus oder die eigene Wohnung berücksichtigt, sofern sie vom Versicherungsnehmer selbst bewohnt wird. Selbst bei einer Untervermietung kann die Haftpflichtversicherung haften, die Details sollten aber in jedem Fall vorab geklärt werden.

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