Verbreitet ist vor allem die verzinsliche Ansammlung, bei der die Beträge gesammelt und mit einem vorher festgelegten Betrag verzinst werden. Wird die Versicherung schließlich fällig, erhält der Leistungsberechtigte den vollen Betrag aus der Versicherung und zusätzlich die angesammelte Summe, die aus den Gewinnen der Versicherung angesammelt wurden.
Bei der Beitragsverrechnung rechnet die Versicherung die auszuzahlenden Beträge aus ihren Gewinnen den monatlichen Beiträgen des Versicherers an. Der Versicherungsnehmer profitiert dabei von günstigeren Beiträgen, hat jedoch bei Beendigung der Versicherung keinerlei Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung. Durch die ausbleibenden Zinsen ist die Ersparnis außerdem geringer als die Summe der Beträge in einer verzinslichen Ansammlung.
Neben diesen gängigen Gewinnverwendungsarten bieten viele Versicherungen auch Bonussysteme an, die sich im Detail von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Meist hat der Versicherungsnehmer jedoch Anspruch auf vorher definierte Sachpreise oder Dienstleistungen, etwa einen Wochenendausflug in ein Wellness Hotel oder Ähnliches. Es ist auch möglich, in solchen Bonussystemen Punkte anzusammeln und so nach einiger Zeit größere Prämien zu erhalten. Dies hängt jedoch im Einzelnen stark von der gewählten Versicherung ab. Besteht die Absicht, ein solches Bonusmodell zu nutzen, sollte also am besten vor Abschluss einer Versicherung das entsprechende Programm überprüft werden. Da eine Lebensversicherung jedoch im Normalfall über einen sehr langen Zeitraum abgeschlossen wird, muss auch beachtet werden, dass das Angebot sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit über die Zeit ändern wird. Allerdings haben Versicherungsnehmer nichts zu befürchten, falls das Bonusprogramm eingestellt wird. Denn der gesetzliche Anspruch auf Gewinnbeteiligung bleibt weiterhin bestehen, sodass bei einem Wegfall des Bonussystems einfach zur verzinslichen Ansammlung oder zur Beitragsverrechnung gewechselt werden kann. Bonusprogramme können im Einzelfall interessant sein, jeder Versicherte sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass damit keine Ersparnis in Höhe der klassischen Gewinnverwendungsarten erzielt werden kann. Der Vorteil ist, dass die angebotenen Leistungen sofort verfügbar sind, weshalb solche Systeme durchaus auch ihre Existenzberechtigung haben.
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