Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung wird oft auch als Öltankversicherung bezeichnet. Durch ein Leck im Öltank können erhebliche Personen- und/oder Sachschäden entstehen. Für solche Schäden kommt die Haftpflichtversicherung nicht auf, daher ist eine spezielle Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung erforderlich. Innerhalb des Versicherungsschein wird die Öltankanlage genau beschrieben, auf die sich die Versicherung bezieht. Es sind nur Schäden versichert, die durch diese Tankanlage entstehen.
Im Schadensfall übernimmt die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung alle Kosten, die notwendig sind um den Gewässerschaden zu beheben. Versichert sind auch Schäden auf dem eigenen Anwesen, die durch ein Leck entstanden sind. In der Regel umfasst die Versicherung eine pauschale Deckungssumme von einer Million Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Die Höhe der Beiträge zur Versicherung richtet sich unter anderem nach der Öltankgröße, der gewählten Deckungssumme und des Standortes (handelt es sich um einen unter- oder oberirdischen Tank?). Für jeden Besitzer einer Ölheizung ist die Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung ein Muss, den die Kosten bei eventuelle Schäden sind hoch.
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung deckt also das Risiko, das man z.B. als Inhaber eines Heizöltanks trägt. Siehe hierzu auch: Haftpflichtversicherung
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