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Gesetzliche Rentenversicherung

Innerhalb der Sozialversicherung bildet die gesetzliche Rentenversicherung den größten Zweig. Dabei umfasst sie nicht nur die Altersversorgung, sondern auch die Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung. Die Finanzierung in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt im sogenannten Umlageverfahren. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung richten sich nach dem Bruttoverdienst des Versicherten. Zur Zeit (2010) beläuft sich der Beitragssatz auf 19,9 % vom Bruttoeinkommen, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag jeweils hälftig aufbringen.

Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Daneben gilt diese Pflichtversicherung für bestimmte Gruppen von Selbständigen und Freiberuflern. Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich dennoch freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Mit Erreichen des Rentenalters erhalten die Versicherten eine monatliche Rente.
Die Rente liegt jedoch in der Regel immer unter dem bisherigen Einkommen. Da man im Alter trotzdem weiterhin seinen Lebensstandard halten möchte, ist es empfehlenswert sich auch privat um die Altersvorsorge zu kümmern. Eine private Rentenversicherung kann die entstehende Lücke im Alter schließen.

In der gesetzlichen Rentenversicherung erwirbt sich jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens Entgeltpunkte, durch laufende Beitragszahlung. Diese werden mit der Rentenformel umgerechnet, um so die höhe der gesetzlichen Altersrente zu bestimmen.

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