Um die individuelle Rente für einen Versicherten zu berechnen, bedient sich die Versicherung stets den sogenannten Entgeltpunkten. Diese würden in beitragsfreien Zeiten allerdings naturgemäß bei null liegen. Durch die Gesamtleistungsbewertung entsteht dadurch jedoch kein Nachteil. Aus allen gezahlten Beiträgen, die ein Versicherter nach seinem 17. Lebensjahr gezahlt hat, wird ein Durchschnittswert errechnet, der daraufhin als Entgeltpunkt für beitragsfreie Zeiten dient. Wurde in beitragsgeminderten Zeiten ein niedrigerer Betrag erzielt, so wird auch für solche Zeiten die Gesamtleistungsbewertung zur Berechnung herangezogen.
Berücksichtigt werden dabei allerdings nur Zeiten, in denen der Versicherungsnehmer nach gesetzlichen Regelungen von der Beitragszahlung befreit wurde. Dazu zählen beispielsweise Zeiten der Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit. Nicht berücksichtigt werden Zeiten, in denen keine Versicherungspflicht bestand und auf die Zahlung von freiwilligen Beiträgen verzichtet wurde. Durch solche Fehlzeiten verringert sich auch die Gesamtleistungsbewertung entsprechend. Umgekehrt steigern freiwillig gezahlte Zahlungen die Bewertung. Besonders Selbstständige sollten deshalb darüber nachdenken, auf freiwilliger Basis in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass vorher bereits mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt wurden. Trifft dies nicht zu, ist eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung in den meisten Fällen nicht möglich und es muss privat vorgesorgt werden.
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