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GebüH – Gebührenordnung für Heilpraktiker

Heilpraktiker sind keinesfalls an das Gebührenverzeichnis gebunden, die Preise für Behandlungen können mit dem Patienten frei verhandelt werden. Allerdings zahlen Versicherungen meist nur die üblichen Preise. Bei höheren Gebühren kommt auf den Patienten also oft eine finanzielle Belastung zu, was eine Praxis eher unattraktiv erschienen lässt. Umgekehrt ist es aber problemlos möglich, durch niedrige Preise Patienten zu gewinnen.

Auch für Patienten ist das Gebührenverzeichnis von Interesse. So kann schnell überprüft werden, ob die eigene Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung übernimmt. Entspricht der Preis für eine bestimmte Dienstleistung in der Höhe dem entsprechenden Eintrag im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, so kann der Patient sich nahezu sicher sein, dass die Kosten in voller Höhe übernommen werden. Dies gilt jedoch ausschließlich für Privatversicherungen, da gesetzliche Krankenkassen in der Regel keine Behandlungen durch Heilpraktiker finanzieren, da diese nicht offiziell als Ärzte zugelassen sind. In so einem Fall bietet sich jedoch eine private Zusatzversicherung an.

In speziellen Fällen kann eine Versicherung auch höhere Beträge als die im Gebührenverzeichnis festgelegten zahlen. Wenn ein Patient beispielsweise schon seit längerer Zeit den gleichen Heilpraktiker besucht, so wird er kaum gezwungen werden ihn aufgrund höherer Preise zu wechseln. Auch wenn Alternativen erst in sehr weiter Entfernung vorhanden sind, übernehmen Versicherungen in der Regel höhere Gebühren. Dies sollte aber in jedem Fall vor dem Heilpraktiker-Besuch geklärt werden, denn ein Versicherungsgeber ist in keinem Fall gezwungen, höhere Beiträge als die im Gebührenverzeichnis geregelten zu zahlen.

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