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Folgebeitrag

Wenn eine Versicherung abgeschlossen wird, so sind für diese Versicherung Beiträge zu entrichten. Hierbei unterscheidet man zwischen dem Erstbeitrag und dem Folgebeitrag. Der Erstbeitrag ist die erste Zahlung, die der Versicherungsnehmer leistet, in der Regel beginnt mit dieser Zahlung der Versicherungsschutz, wenn nicht eine vorläufiger Versicherungsschutz geleistet wird.

Unter dem Folgebeitrag, werden alle weiteren Zahlungen verstanden. Wann eine Zahlung fällig ist, geht aus den Versicherungsbedingungen hervor. Der Folgebeitrag ist grundsätzlich im voraus zu entrichten, er ist jeweils zum Ersten des Fälligkeitsmonats zu zahlen. Dies kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein, je nachdem wie man es bei Vertragsabschluss vereinbart hat. Wird der Folgebeitrag nicht pünktlich entrichtet, so erhält man seitens der Versicherung eine Mahnung mit einer Zahlfrist, die in der Regel zwei Wochen beträgt. In dieser Mahnung wird der Versicherungsnehmer auch auf die Rechtsfolgen hingewiesen, die durch Nichtzahlung entstehen. Wird der Folgebeitrag nicht oder verspätet gezahlt, so besteht unter Umständen kein Versicherungsschutz.

Folgebeitrag, auch Folgeprämie genannt, sind also alle laufenden Beiträge ausser des ersten Beitrages (Erstbeitrag). Siehe hierzu auch Prämienzahlung.

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