Unter Fälligkeit versteht man den Zeitpunkt, zu dem ein Versicherer verpflichtet ist, Leistungen zu erbringen. Oft sind diese Fristen vertraglich geregelt, in einigen Fällen auch aber auch gesetzlich.
Die Fälligkeit von Versicherungen unterscheidet sich je nach Typ. So wird eine Lebensversicherung beispielsweise mit dem Tod des Versicherungsnehmers oder dem vereinbarten Ende der Versicherung fällig. In einem Todesfall wird der Versicherung jedoch eine angemessene Frist zugestanden, um den Sachverhalt zu überprüfen und zu überprüfen, ob eine Leistungspflicht vorliegt. Dauert diese Prüfung länger als einen Monat, kann der Empfänger der Leistungen jedoch eine Abschlagszahlung beantragen. Diese kann bereits den gesamten Versicherungsbetrag enthalten, jedoch steht es einer Versicherung auch frei, eine solche Zahlung nach vorläufiger Prüfung abzulehnen. In so einem Fall muss der Klient aber darauf hingewiesen werden, dass die Forderung innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden muss, sonst verfällt jeglicher Anspruch auf Leistungen der Versicherung. Fehlt dieser Hinweis, ist auch nach Ablauf von sechs Monaten noch ein gerichtliches Vorgehen zulässig.
Auch andere Arten von Versicherungen haben geregelte Fälligkeitszeiten. Eine Kfz-Versicherung erhält zumeist nach Eingang aller notwendigen Dokumente einen Monat Zeit, um Sachverhalte zu prüfen und fällige Leistungen auszuzahlen. Diese Fristen können sich jedoch unterscheiden und sind meist vertraglich festgelegt. Darüber hinaus gibt es auch Sonderregelungen für Ausnahmefälle, wie zum Beispiel bei einem Invaliditätsanspruch.
Auch die Fälligkeit der zu zahlenden Prämien auf Seiten des Versicherungsnehmers wird fest vorgeschrieben und sind meist im Voraus zu entrichten. Bei einem Ausbleiben von Zahlungen muss der Versicherte im Einzelfall mit gekürzten oder gar keinen Leistungen rechnen.
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