eVB, Abkürzung für: elektronische Versicherungsbestätigung Das eVB-Verfahren wird ab dem Jahr 2008 nach und nach die soganannte Deckungskarte, bzw. Doppelkarte ablösen. Statt einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens in papierform wird nurmehr eine Nummer vergeben, mit welcher das Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet werden kann. Die Versicherung hinterlegt zu dem Kunden auf die vergebene elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) dessen Daten, die seitens der Zulassungbehörde auf elektronischem Wege abgerufen werden können.
Die Elektronische Versicherungsbestätigung wird demnach bislang ausschließlich im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung verwendet. Generell kann es in der Zukunft aber natürlich auch in anderen Versicherungsbereichen vom Verwaltungsaufwand her sinnvoll sein, dass keine Versicherungsscheine mehr versendet werden, sondern auch diese Daten für den Kunden elektronisch einsehbar und auch auszudrucken sind, zum Beispiel vom heimischen PC aus.
Auch wenn keine Doppelkarte als Versicherungsnachweis mehr vergeben wird, so ist der Versicherungsnachweis in der Kfz-Haftpflichtversicherung natürlich dennoch weiterhin Pflicht. Das bedeutet, wenn ein Fehler in der Übermittlung der Daten von Seiten der Versicherungsgesellschaft aus passiert ist und die Kfz-Zulassungsstelle den Nachweis nicht abrufen kann, dann kann das Fahrzeug bis zur Klärung des Sachverhaltes auch nicht zugelassen werden. Die Elektronische Versicherungsbestätigung hat also auf der einen Seite den großen Vorteil, dass erheblicher Verwaltungsaufwand eingespart wird. Auf der anderen Seite muss sich der Versicherte auf die korrekte Abwicklung über den elektronischen Weg verlassen, wobei er zuvor den Nachweis als Doppelkarte sicher „in der Hand“ hatte.
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