Die Einkommensteuer bezeichnet einen Steuersatz, der nur für natürliche Personen und damit nicht für Unternehmen anfällt. Besteuert wird das zu versteuernde Einkommen innerhalb eines Kalenderjahres.
Die gesetzliche Grundlage zur Einkommensteuer ist im Einkommensteuergesetz (kurz: EstG) geregelt. Die Einkommensteuer gilt als die Haupteinnahmequelle eines Landes. Die Einkommensteuer setzt sich aus mehreren Erhebungsformen zusammen: Der Lohnsteuer, der Abgeltungssteuer, der Bauabzugsteuer und der Aufsichtsratsteuer. 2010 lag der niedrigste und damit der sogenannte Eingangssteuersatz bei 14 % und der Spitzensteuersatz bei 42 %. Jeder in Deutschland Einkommensteuerpflichtige hat einen Anspruch auf einen Grundfreibetrag, der das Existenzminimum sichern soll und somit nicht besteuert wird. Dieser lag 2010 bei 8004 Euro. Dieser Betrag gilt der Deckung der Lebenshaltungkosten und wird jährlich an deren Entwicklung angepasst.
In der Einkommensteuererklärung wird schriftlich das Einkommensverhältnis dargelegt, an welchem die zu zahlende Einkommensteuer ermittelt wird. Diese muss beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, welches auch eventuelle Aus- oder Nachzahlungen verwaltet. Personen, die den Grundfreibetrag übersteigen, sind dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt kann aber auch unabhängig davon und ohne, dass diese Voraussetzung erfüllt ist, zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auffordern. Diese muss bis zum 31. Mai abgegeben werden und behandelt dabei das vorangegaene Kalenderjahr bzw. den Veranlagungszeitraum. Für die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung gilt eine Frist von vier Jahren.
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