Der Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz ist auf bestimmte Berufsgruppen ausgrichtet. Für Notare, Richter, Beamte und Soldaten gilt der Disziplinar Rechtsschutz. In diesem Zusammenhang regelt das Disziplinarrecht Dienstvergehen. Dem Disziplinarrecht unterliegen zudem alle Wehrpflichtigen. Wehrpflichtige, die in der Rechtsschutzversicherung der Eltern mitversichert sind, steht bei Dienstvergehen ein entsprechender Disziplinar Rechtsschutz zu. Für Disziplinarverfahren sind grundsätzlich die jeweiligen Disziplinargerichte zuständig.
Das Berufsrecht der verschiedenen freien Berufe, wie beispielweise Anwälte, Steuerberater, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Apother oder Lotsen, wird als Standesrecht bezeichnet. Diese Berufsgruppen unterliegen besonderen Vorschriften ihres Standes. Zum Teil fordern diese Berufsgruppen ein gesondertes Verhalten. Im Rahmen des Disziplinar- und Standes-Rechtsschutzes wird seitens der jeweiligen Versicherung die Wahrnehmung der Interessen für den Versicherten übernommen. Hierbei werden seitens der Versicherung nicht nur die Kosten für das gerichtliche Verfahren übernommen, sondern auch Kosten des vorausgehenden Verwaltungsverfahren.
Der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz gilt erst dann, wenn ein Schadensfall vorliegt.
Das Disziplinarrecht findet Anwendung bei dienstlichen Verfehlungen von Beamten und Soldaten, das Standesrecht regelt Berufs- und Standespflichten von Architekten, Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten und Steuerberatern.
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