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Deckungskarte

Auch Versicherungsbestätigung oder Doppelkarte genannt. Diese gilt als Deckungszusage des ausgebenden Versicherers in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und ist zwingend notwendig, um ein Kraftfahrzeug zuzulassen. In der Deckungskarte werden u.a. Versicherungsnehmer, ein davon abweichender Halter, die Fahrzeugdaten und evtl. der Zulassungszeitraum für Saisonkennzeichen eingetragen.

Bei der Deckungskarte, die von vielen auch als Doppelkarte bezeichnet wird, handelte es sich um ein Dokument, welches die Versicherungsunternehmen ausgestellt haben. Zur Anmeldung oder auch Ummeldung eines Fahrzeuges bei der zuständigen Zulassungsbehörde musste dieses Dokument vorgelegt werden, andernfalls war eine Zulassung nicht möglich. Die Deckungskarte bestätigte, dass für das jeweilige Fahrzeug eine entsprechende Versicherung vorlag. Grundsätzlich ist die Anmeldung eines Fahrzeuges nur möglich, wenn nachgewiesen wird, dass man sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer keinem finanziellen Risiko aussetzt.

Die Deckungskarte besagte, dass für das Fahrzeug eine entsprechende Haftpflichtversicherung bestand – allerdings handelte es sich hierbei um einen vorläufigen Versicherungsschutz. Innerhalb einer bestimmten Frist musste der Versicherungsnehmer nun einen Tarif bestimmen und den Versicherungsvertrag abschließen. Der vorläufige Schutz erstreckte sich lediglich auf die Haftpflicht, eine Kaskoversicherung bestand erst mit Abschluss des endgültigen Versicherungsvertrages.
Heute gibt es die Deckungskarte nicht mehr, denn sie wurde durch die elektronische Versicherungsbestätigung abgelöst. Inhaltlich ergeben sich hierdurch jedoch keine Änderungen.

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