Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, kurz BfA, war hauptsächlich zuständig für die Rentenversicherung der Angestellten.
Gegründet würde diese Körperschaft des öffentlichen Rechts am 01.08.1953 und sie war die Nachfolgerin der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte. Seit dem 01.10.2005 wurde aus der BfA die Deutsche Rentenversicherung Bund. Der Hauptsitz der Behörde lag in Berlin. Weitere Außenstellen befanden sich unter anderem in Gera und Würzburg.
Hauptaufgabe dieses Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung war die Bearbeitung von Rentenanträgen. Hinzu kamen Beratungsleistungen und die Berechnung einer möglichen späteren Rente an interessierte Versicherte. Ein weiterer wesentlicher Teil der BfA waren Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Auskünfte an interessierte Bürger über die Leistungen dieser Körperschaft waren ebenfalls ein Teil des Tagesgeschäftes und wurden im Wesentlichen an dafür vorgesehenen Beratungstagen oder in speziellen Beratungsstellen vorgenommen.
Neben der ehemaligen LVA, die für die Rentenversicherungsahngelegenheiten der Arbeiter zuständig war, bildeten beide Versicherungsträger die Basis der gesetzlichen Rente in Deutschland. Die gesetzliche Rente wird auf Antrag bei Erreichen des Renteneintrittsalters oder bei Vorliegen einer Voll- oder teilweisen Erwerbsunfähigkeit gewährt. Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist jedoch oft wesentlich geringer als die Altersrente. Für beide Leistungen waren jedoch vorherige Einzahlungen die Voraussetzung für den Erhalt einer Rente.
Die BfA war außerdem ein großer Arbeitgeber in Deutschland. Nach der Zusammenlegung mit der LVA wurden diese Arbeitsplätze jedoch nicht abgebaut, sondern lediglich den veränderten Strukturen bei der neuen Deutschen Rentenversicherung angepasst.
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