Eine Arbeitsrechtsschutz-Versicherung trägt das Kostenrisiko des Versicherungsnehmers bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber im Rahmen des des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses.
Die Auseinandersetzungen betreffen oft die Gehaltszahlung, den Urlaubsanspruch und die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Streitigkeiten bezüglich des dem Arbeitnehmer zu erteilenden Zeugnisses, der ihm zustehenden Betriebsrente oder zwischen Arbeitnehmern untereinander werden auch von dem Arbeitsrechtsschutz umfasst.
Der Abschluss einer Arbeitsrechtsschutz Versicherung ist sinnvoll. In der heutigen Zeit sind Arbeitnehmer häufig gezwungen, ihren Arbeitsplatz oder gar den erlernten Beruf zu wechseln. Hieraus entstehen oft Konflikte, die die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, Aushändigung der Arbeitspapiere oder die Vereinbarung einer Abfindung zum Gegenstand haben.
Selbst wenn ein Arbeitnehmer ein Klageverfahren in der ersten Instanz gewinnt, hat er nach dem Gesetz die eigenen Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen. Sollte der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt arbeitslos sein oder gar gegen den ehemaligen Arbeitgeber Bezüge einklagen, entstehen hier schnell finanzielle Engpässe. Hier tritt dann eine Arbeitsrechtsschutz-Versicherung ein und sorgt dafür, dass der Arbeitnehmer zu seinem Recht kommt.
Der Bereich Arbeitsrechtsschutz kann im Vertrag für eine Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung eingeschlossen werden.
Im Arbeits-Rechtschutz besteht also Deckung für die Durchsetzung rechtlicher Interessen aus Dienst- und Arbeitsverhältnissen. Dieser Punkt kann sowohl den Arbeitnehmer betreffen, der seine arbeitsrechtlichen Ansprüche gelten machen will, als auch den Arbeitgeber in Auseinandersetzung mit dem Arbeitnehmer.
–
Versicherungsvergleiche und Angebote zur Rechtsschutzversicherung, Arbeits-Rechtsschutz finden Sie auf der Startseite von versicherungsarchiv.de
Abgelegt in der Kategorie: Rechtsschutzversicherung,