Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

Weiterführende Informationen zu Wohngebäudeversicherung (Seite 2)

Feuerversicherung »

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Die Feuerversicherung ist Bestandteil der Wohngebäude- und Hausratversicherung. Für Hausbesitzer ist es Pflicht, eine entsprechende Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Die enthaltene Feuerversicherung kommt für Schäden auf, die durch ein Feuer entstanden sind. (mehr …)

Garagen »

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Garagen spielen im Versicherungswesen zum Teil eine Rolle, so beispielweise bei der Kraftfahrzeugversicherung. Viele Versicherungsunternehmen bieten Ihren Kunden einen sogenannten "Garagenrabatt", wenn das Fahrzeug in einer Garage abgestellt wird. (mehr …)

Gleitende Neuwertversicherung »

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Die gleitende Neuwertversicherung ist eine Versicherungsform der Wohngebäudeversicherung, die Veränderungen der Preise im Baugewerbe berücksichtigt. Hierbei wird als Grundsumme die Versicherungssumme 1914 festgelegt, welche mit dem gleitenden Neuwertfaktor multipliziert wird. Durch dieses Verfahren wird der Wert eines Gebäudes für jedes Jahr aktualisiert. (mehr …)

Gleitender Neuwertfaktor »

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Der gleitende Neuwertfaktor wird jedes Jahr neu bestimmt und spiegelt die Preisentwicklung im Baugewerbe wider. Der vom statistischen Bundesamt veröffentlichte jährliche Baupreisindex für Wohngebäude wird dabei zu 80%, der Tariflohnindex für das Baugewerbe zu 20% berücksichtigt. (mehr …)

Hagel »

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Durch Hagel können erhebliche Mängel an Häusern und Autos entstehen. Hat man für seine Wohnung eine Hausratversicherung abgeschlossen, so sind Schäden, die durch Hagel entstehen, grundsätzlich mitversichert. Auch in den meisten Gebäudeversicherungen ist das Risiko Hagel mit abgedeckt. Hier sollte man die Versicherungsbedingungen genau lesen, um sicher zu gehen. (mehr …)

Hochwasser »

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Im Bereich des Versicherungswesen gehören Schäden durch Hochwasser zu den Elementarschäden, wie auch Erdbeben, Blitzschlag oder Vulkanausbrüche. Unter Hochwasser selbst versteht man den Gewässerüberlauf. Mit dem neuen Hochwasserschutzgesetz aus dem Jahr 2004 hat die Bundesregierung festgelegt, dass sie sich aus dem Bereich der Entschädigung in Fällen (mehr …)

Hotelkosten »

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Die Hausratversicherung kommt für Schäden in der Wohnung auf, die beispielweise durch Feuer, Einbruch, etc. entstehen können. Im Schadensfall kann es vorkommen, dass die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. In solchen Fällen bieten einige Versicherungen einen umfassenden Schutz, denn sie übernehmen die Hotelkosten, bis die Wohnung wieder beziehbar ist. (mehr …)

Kurzschluss »

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Kommt es durch Kurzschluss zu einem Feuer, so ist dieses versichert, der Kurzschlzuss selbst hingegen ist nicht abgedeckt. Auch Schäden durch Überspannung sind in der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung nicht generell abgedeckt, können aber bei vielen Anbietern miteingeschlossen werden. (mehr …)

Lawinen »

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Gerade in den letzten Jahren gibt es immer wieder Naturereignisse, die sehr hohe Schäden anrichten können. Hierzu zählen auch Lawinen. Schäden die durch Lawinen entstehen, sind jedoch in der Regel in der Wohngebäudeversicherung nicht mit abgedeckt. Viele Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden jedoch eine erweiterte Elementarschaden-Deckung an, die nicht nur (mehr …)

Mehrkosten durch behördliche Auflagen »

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Sind seit Abschluss der Wohngebäudeversicherung bis zum Eintritt des Schadens Gesetze erlassen worden, die Mehrkosten beim Wiedererrichten verursachen, so sind diese mitversichert, meist jedoch in ihrer Höhe begrenzt. Mehrkosten durch behördliche Auflagen können enstehen, weil z.B. an dieser Stelle, in dieser Art und Weise, oder mit diesen (mehr …)