Bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten bietet der Sozialgerichts-Rechtsschutz Kostenschutz. (mehr …)
Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten deckt nicht nur steuerrechtliche Auseinandersetzungen vor deutschen Finanzgerichten, sondern auch abgaberechtliche Auseinandersetzungen vor deutschen Verwaltungsgerichten. (mehr …)
Beim Strafrechtsschutz wird zwischen Strafdelikten im Verkehrsbereich und sonstigen Straftaten unterschieden. Bei verkehrsrechtlichen Delikten besteht Deckung auch bei nur vorsätzlich begehbaren Straftaten. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz müssen die vom Versicherer übernommenen Kosten zurück bezahlt werden. (mehr …)
Im Zusammenhang mit dem Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, ist unbedingt zu prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Angelegenheit des Straßenverkehrs handelt oder diese primär nicht dem Straßenverkehr zuzuordnen ist. Diese Verfahren sind grundsätzlich nicht innerhalb des Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen abgedeckt. (mehr …)
Beim Wohnungs-und Grundstücksrechtsschutz geniesst man Kostenschutz bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und sonstigen Nutzungsverhältnissen, wie z.B. Wohnrecht auf Lebenszeit. Zudem wird Kostenschutz gewährt für gerichtliche Auseinandersetzungen zu dinglichen Rechten, wie z.B. Besitz, Grundschuld oder Hypothek. (mehr …)