Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

Weiterführende Informationen zu Lebensversicherung (Seite 4)

Rechnungszins »

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Der Rechnungszins legt in einer Lebensversicherung einen Mindestbeitrag für die Verzinsung des angelegten Guthabens fest. Bei dem Rechnungszins handelt es sich um eine Obergrenze. Versicherungsgeber sichern ihren Versicherten also nicht mehr Zinsen zu, als der Rechnungszins zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses vorgesehen hat. Es dürfen vertraglich aber problemlos kleinere Garantien ausgehandelt werden. Der Rechnungszins wurde in der Vergangenheit oft angepasst, für einen Versicherten ist für die gesamte Laufzeit seiner Versicherung jedoch nur der Betrag ausschlaggebend, der gültig war, als die Versicherung abgeschlossen wurde. Der im Vertrag festgesetzte Rechnungszins verliert also zu keinem Zeitpunkt seine Wirkung. Einem Versicherten entstehen aus dieser Regelung aber keinerlei Nachteile. Erwirtschaftet der Versicherer mit den Beiträgen höhere Renditen, so werden die Versicherten im Rahmen der Überschussbeteiligung berücksichtigt. (mehr …)

Rente »

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Rente bezeichnet der Volksmund die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch auch im privaten Bereich können Rentenleistungen vereinbart werden, z.B. als Rente in der Unfallversicherung. Eine Rente bezeichnet eine wiederkehrende finanzielle Leistung. Unterschieden wird hierbei zwischen Leibrente und Zeitrente. (mehr …)

Rentenfaktor »

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Der Rentenfaktor wird bei privaten Rentenversicherungen, auch bei der Rürup Rente und der Riester Rente, angewendet, wenn es rein eine fondsgebundene Lebensversicherung ist. Dann gibt der Rentenfaktor wider, wie hoch die zu erwartende Rente im Verhälnis zum erwirtschafteten Fondsguthaben sein wird. (mehr …)

Rentenversicherung »

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Eine oder mehrere Rentenversicherungen sichern den Lebensstandard im Alter.

Die häufigste Form der Rentenversicherung ist in Deutschland die gesetzliche Rentenversicherung. Hier erwirbt der oder die spätere Rentnerin durch regelmäßige Einzahlungen einen Anspruch auf die Zahlung einer späteren Rente. Diese wird bei Erreichen eines bestimmten Alters, sowie durch verminderte oder vollständige Erwerbsunfähigkeit durch den jeweiligen Versicherungsträger gezahlt. Eine weitere wichtige Rentenleistung ist die Zahlung einer Hinterbliebenenrente. Die Deutsche Rentenversicherung und die Deutsche Rentenversicherung Bund sind als Nachfolger der BfA und der LVA für fast alle Versicherten die Rentenversicherungsträger. (mehr …)

Restschuldversicherung »

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Die Restschuldversicherung (auch Risikoversicherung mit sinkender Todesfalleistung) ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung. Hier sinkt die Todesfalleistung in dem Maße, wie sich in einem Darlehen die Restschuld durch Rückzahlung verringert. Ähnlich ist die Risikolebensversicherung mit sinkender Todesfalleistung. (mehr …)

Riester-Rente »

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Die Riester Rente (Zulagenrente, Förderrente) ist eine Rentenversicherung privatrechtlicher Natur, die unter bestimmten Voraussetzungen durch direkte staatliche Zulagen und/oder Steuervorteilen gefördert wird. (mehr …)

Risikolebensversicherung »

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Bei der Risikolebensversicherung wird eine Versicherungssumme lediglich auf den Todesfall abgeschlossen. Stirbt also die versicherte Person, kommt die Leistung zur Auszahlung, der Bezugsberechtigte kann hier namentlich hinterlegt sein. Diese Versicherung wird oftmals zur Absicherung von Hinterbliebenen und/oder zur Kreditsicherung (mehr …)

Risikolebensversicherungen »

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Risikolebensversicherungen werden mit gleichbleibender und mit sinkender Todesfall-Leistung (Restschuldversicherung) angeboten.
Bei der Risikolebensversicherung handelt es sich um ein Versicherungsprodukt, welches zur reinen Absicherung von Familienangehörigen oder anderen Personen dient. (mehr …)

Rückkauf »

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Rückkauf nennt man die Auszahlung einer vorzeitig gekündigten Lebensversicherung. Der Kapitalwert, der sich aufgrund dieses Vertrages gebildet hat, wird "rückgekauft". Der Kapitalwert wird ausgezahlt im Gegensatz zur Beitragsfreistellung. (mehr …)

Rückkaufswert »

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Der Rückkaufswert wird der Wert einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung genannt, der bei Kündigung des Versicherungsvertrages ( hierbei spricht man im Versicherungsjargon von "Rückkaufen der Lebensversicherung oder Rentenversicherung" ), an den Versicherungsnehmer zurück bezahlt wird. (mehr …)