Erklärungen und Fachbegriffe zum Thema gesetzliche Rentenversicherung finden Sie in dieser Kategorie des Versicherungslexikons.
Die in enorme Finanzierungsschwierigkeiten geratene gesetzliche Rentenversicherung trägt immer weniger zur Finanzierung der Altersvorsorge bei. Somit wird die private Absicherung zur Altersvorsorge zunehmend wichtiger. Mit der Rürup Rente und der Riester Rente sind jedoch Möglichkeiten geschaffen worden, staatlich unterstützt fürs Rentenalter vorzusorgen.
Doch auch private Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich besser gestellt als andere Sparformen. Auf Versicherungsarchiv.de bieten wir Ihnen Versicherungsvergleiche zur privaten Altersvorsorge, zur Rürup Rente und zur Riester Rente. Möglichkeiten zur Ausgleichung der Defizite der gesetzlichen Rentenversicherung und Angebote namhafter Anbieter finden Sie im Versicherungsvergleich auf Versicherungsarchiv.de.
Der aktuelle Rentenwert spielt bei der deutschen Rentenversicherung eine große Rolle. Innerhalb der Rentenformel ist der aktuelle Rentenwert ein fester Bestandteil, der dafür sorgt, dass bei der Rente eine jährliche Dynamisierung (Anpassung) vorgenommen wird. Hierzu erfolgt natürlich jedes Jahr, in der Regel zum 1.7. eines jeden Jahres, eine neue Berechnung. (mehr …)
Als Beitragszeiten bezeichnet man Zeiträume, in denen aufgrund einer versicherungspflichtigen oder selbständigen Tätigkeit Beiträge gezahlt wurden. Freiwillig gezahlte Beiträge werden ebenfalls angerechnet. (mehr …)
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, kurz BfA, war hauptsächlich zuständig für die Rentenversicherung der Angestellten. (mehr …)
Die Bundesbahn Versicherungsanstalt war ein Träger für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland und hatte die Rechtsform von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Anfänge der Bundesbahn Versicherungsanstalt, die in Frankfurt am Main ihren Hauptsitz hatte, liegen in den Kassen für die Versorgung für die Betriebsarbeiter und Werkstättenarbeiter der Bahn. (mehr …)
Die Bundesknappschaft war zuständig für die Kranken, Pflege- und Rentenversicherung der im Bergbau beschäftigten Arbeitnehmer. (mehr …)
Für die im Laufe eines beitragspflichtigen Erwerbslebens abgeführten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vergibt der Rentenversicherungsträger Entgeltpunkte. Wessen Beiträge im Jahr genau im Durchschnitt aller Beitragszahler lagen, der bekommt für diese Jahr einen Entgeltpunkt zugeschrieben. (mehr …)
Ersatzzeiten ermöglichen es versicherungspflichtigen Personen, Zeiträume auf die gesetzliche Rentenversicherung anrechnen zu lassen, in denen eigentlich keine Beiträge bezahlt wurden. Dem können unterschiedliche Ursachen zugrunde liegen, jedoch befinden sich alle Ersatzzeiten in der Vergangenheit. (mehr …)
Um die individuelle Rente für einen Versicherten zu berechnen, bedient sich die Versicherung stets den sogenannten Entgeltpunkten. Diese würden in beitragsfreien Zeiten allerdings naturgemäß bei null liegen. Durch die Gesamtleistungsbewertung entsteht dadurch jedoch kein Nachteil. Aus allen gezahlten Beiträgen, die ein Versicherter nach seinem 17. Lebensjahr gezahlt hat, wird ein Durchschnittswert errechnet, der daraufhin als Entgeltpunkt für beitragsfreie Zeiten dient. Wurde in beitragsgeminderten Zeiten ein niedrigerer Betrag erzielt, so wird auch für solche Zeiten die Gesamtleistungsbewertung zur Berechnung herangezogen. (mehr …)
Innerhalb der Sozialversicherung bildet die gesetzliche Rentenversicherung den größten Zweig. Dabei umfasst sie nicht nur die Altersversorgung, sondern auch die Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung. Die Finanzierung in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt im sogenannten Umlageverfahren. (mehr …)
Berechtigt für den Erhalt der Waisenrente sind nicht nur leibliche Kinder, sondern auch ebenso adoptierte Kinder sowie Kinder, die schon vorher in den Haushalt des Verstorbenen aufgenommen und von diesem unterhalten wurden. Das können beispielsweise Pflege- oder Stiefkinder sein. Der Anspruch auf die Waisenrente besteht grundsätzlich bis zum achtzehnten Lebensjahr, kann aber auch verlängert werden, wenn das Kind sich in einer Ausbildung, in einer Schule oder im Erststudium befindet. Ein auf ein Bachelor-Studium folgender Master Studiengang wird dabei noch zum Erststudium gezählt. Unabhängig davon ist die Höchstgrenze für einen Anspruch auf Leistungen das 27. Lebensjahr, diese gilt auch für körperlich oder geistig behinderte Kinder. (mehr …)