Allmählichkeitsschäden und Schäden an Mietereinbauten zählen nicht zu den Mietsachschäden. Ansonsten sind Mietsachschäden meist in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Bei speziellen Ausnahmen gibt es trotzdem die Möglichkeit zum Beispiel durch die Hausratversicherung abgesichert zu sein.
Risikoausschlüsse sind entweder grundsätzlich in den Bedingungen hinterlegt, werden bei Vertragsschluß vereinbart oder auch als Sanierungsmaßnahme eingesetzt.
Die meisten Versicherungen sind mit Dynamik hinterlegt, mit gutem Grund. Der Prozentsatz in der Höhe, wie die Anpassung vorgenommen wird, sollte sich dabei idealerweise an der Inflationsrate anlehnen.
Deckung und Versicherungsschutz bedeuten sinngemäß dasselbe.
Mit der Antragsstellung beginnt der Prozess der Vertragsschließung. Dazu bedarf es jedoch noch der Antragsannahme.
Mehr zur vorläufigen Deckung finden Sie im Versicherungslexikon unter Versicherungsschutz.
Mehr zu den Voraussetzungen unter Versicherungsschutz im Versicherungslexikon.
Ein Zustandekommen eines Versicherungsvertrages ist die Grundvoraussetzung für die Gewährung von Versicherungsschutz durch das Versicherungsunternehmen.