Was ein Schadensfall ist und was nicht wird in den Versicherungbedingungen geregelt. Weitere Informationen finden Sie unter Versicherungsfall im Versicherungslexikon.
Als Mietereinbauten werden Dinge bezeichnet, die normalerweise zum Wohngebäude gehören würden, aber doch dem Hausrat zuzurechnen sind, da der Mieter die Einbauten auf eigene Rechnung getätigt hat.
Risikoausschlüsse sind entweder grundsätzlich in den Bedingungen hinterlegt, werden bei Vertragsschluß vereinbart oder auch als Sanierungsmaßnahme eingesetzt.
In der Versicherungswirtschaft gibt es in Deutschland einen Verband, der für Bildung zuständig ist, das BWV.
Abkürzungserklärung zu den Glas-Versicherungsbedingungen
Erklärung von Abkürzungen im Versicherungsbereich bei Versicherungsarchiv.de.
Definition des Begriffs Luftfahrzeuge nach dem deutschen Luftfahrtgesetz.
Auszug zur Volljährigkeit aus dem Versicherungslexikon.