Der Begriff Feuer ist klar definiert. So sind z.B. Sengschäden keine Feuerschäden im Sinne der Versicherungsbedingungen.
Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude durch verschiedene Gefahren. In der Regel wird standardmässig in der Wohngebäudeversicherung die Absicherung gegen Feuer, Sturm oder Hagel und Leitungswasser angeboten. Aber auch weitere Absicherungen wie zum Beispiel gegen Blitze sind möglich.
Durch eine Hausratversicherung werden Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel/Sturm, Raub/Vandalismus und Einbruchdiebstahl an Einrichtungs-, Ver- und Gebrauchsgegenständen versichert. Möchte man weitere Einschlüsse oder Ergänzungen sind diese durch zusätzliche Beiträge hinzuzufügen. Man spricht hier von einer sogenannten ‚Neuwert-Versicherung‘, da die Entschädigung der Gegenstände dem Neuwert zum Zeitpunkt der Beschädigung entsprehen.
Schäden die durch direkte Blitzeinwirkung entstehen, können erheblich ausfallen.
Mehr Informationen zu Transport- und Lagerkosten unter Bewegungs- und Schutzkosten im Versicherungslexikon auf Versicherungsarchiv.de.
Die Kosten, die durch Entsorgung zestörter oder gar kontaminierter Dinge entstehen können, sollten nicht unterschätzt werden.
Bewegungs- und Schutzkosten sind ein selten beachteter, dennoch wichtiger Bestandteil einer Hausratversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet auch Versicherungsschutz bei anerkannten Berufskrankheiten.
Die Einteilung in Gefahrengruppen wird bei der privaten Unfallversicherung angewendet.
Schwerwiegende Erkrankungen, beruflich bedingt oder nicht, können auch zu einer Berufsunfähigkeit führen.