Überspannungsschäden sind in der Regel nicht versichert, weder in der Haftpflichtversicherung noch in der Wohngebäudeversicherung. Überspannungen, die durch Blitz verursacht werden können jedoch gegen einen Beitragszuschlag eingeschlossen werden.
Auf einen Unterversicherungsverzicht in der Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung sollte man als Versicherungsnehmer bestehen.
Ein nicht zu vernachlässigendes Detail einer guten Wohngebäudeversicherung ist Versicherungsschutz für Mehrkosten durch behördliche Auflagen.
In manchen gewerblichen Elektronikversicherungen sind Schäden durch Kurzschluß versicherbar.
Unterschiedliche Formen von Versicherungen kann man am Markt finden. Meist sind sie jedoch in den einzelnen Versicherungssparten einheitlich geregelt. Im Berecih der gewerblichen Gebäudeversicherung kann gibt es wohl die größte Auswahl, welche Form der Versicherung man zugrunde legt.
Hotelkosten können nicht nur im Bereich der Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung mitversichert sein, sondern sind oftmals auch ein Bestandteil von Schutzbriefleistungen.
Lawinen stellen nur für einen geringen Teil Deutschlands eine Bedrohung dar.
Hochwasser ist ein Risiko, das in häufig betroffenen Gebieten kaum versichert werden kann, weil keine Versicherung dieses Risiko eindecken möchte.
Elementarschäden können viele Ursachen haben (z.B. Erdbeben, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, o.ä.). Gegen diese gilt es sich zu versichern. Generell werden diese Schäden nicht in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt und müssen erst durch eine spezielle Klausel mit eingeschlossen werden. Manche Gesellschaften bieten aber auch spezielle Elementarversicherungen an.
Garagen erhöhen den Wert des Gebäudes und sind deshalb unbedingt bei Ermittlung der Versicherungssumme berücksichtigt werden.