Es gibt durchaus Themen, die erfreulicher als die Risikovorsorge sind. Dennoch ist es grob fahrlässig, diese zu ignorieren. Gerade für junge Familien stellt die Risikovorsorge einen wichtigen Bestandteil in der Finanzplanung dar. Für frisch verheiratete oder zusammenlebende Paare ohne finanzielle Verpflichtungen gilt, dass im schlimmsten Fall, dem Ableben eines der beiden Partner, der andere weiterhin auch sehr gut für sich selbst sorgen kann. Anders stellt sich die Situation jedoch dar, wenn Familiennachwuchs oder eine gemeinsam finanzierte Immobilie ins Spiel kommt. In diesem Moment sollte sich jeder bewusst werden, dass er auf keiner Insel lebt, sondern andere Personen von ihm oder ihr abhängig sind.
Wer sich auf die gesetzliche Rentenversicherung als Schutz verlässt, begeht einen gravierenden Fehler. Tatsache ist, dass die Rentenansprüche erst mit der Dauer der Versicherung steigen und junge Menschen nur eine marginale Versorgung haben. Eigene Vorsorge für die Familie tut daher not. Wie die Verbraucherzeitschrift Focus Money deutlich macht, ist die private Risikovorsorge bereits zu günstigen Konditionen zu realisieren. Die klassische Konstellation hierzulande sieht gerade bei Geburt eines Kindes so aus, dass, trotz steigender Zahlen von Männern im Erziehungsurlaub, nach wie vor die Mütter den Hauptteil der Kindererziehung leisten. Niemand ist gegen Krankheiten oder Unfälle gefeit. Tragisch wird es gerade für die junge Familie, wenn der Haupternährer verstirbt. Neben der Situation, plötzlich als Alleinerziehende ohne Partner zu sein, kommen dann auch noch finanzielle Herausforderungen auf die Hinterbliebenen zu. Eine Risikolebensversicherung bringt der Familie den Verstorbenen nicht zurück, bietet aber zumindest einen finanziellen Schutz und verhindert damit existenzielle Sorgen. Wie enorm die Einkommenslücke bei der Hinterbliebenenrente tatsächlich ausfällt, verdeutlicht das Rechenbeispiel der AMV und legt damit den klaren Bedarf für eine Risikolebensversicherung für den Haupternährer offen.
Einer der beliebtesten Fehler bei der Risikovorsorge ist die Vertragsgestaltung. Die Auszahlung aus einer Risikolebensversicherung kann erbschaftssteuerpflichtig werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass immer mehr Paare ohne Trauschein zusammenleben, steigt die Gefahr, dass die Absicherung der Hinterbliebenen am Ende des Tages zu einem erheblichen Teil dem Fiskus zugute kommt. Dazu ein Berechnungsbeispiel:
Ein unverheiratetes Paar schließt eine Lebensversicherung über 100.000 Euro ab. Der Versicherungsnehmer ist gleichzeitig versicherte Person und Beitragszahler. Der Partner wird als Begünstigter genannt. Der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer beläuft sich in diesem Fall auf 20.000 Euro. Auf die verbliebenen 80.000 Euro muss der Hinterbliebene 30 Prozent Erbschaftssteuer, 24.000 Euro, bezahlen, sofern der Vertrag „falsch“ abgeschlossen wurde. Aus der geplanten Absicherung in Höhe von 100.000 Euro wurden plötzlich nur noch 76.000 Euro. Gerade bei einer gemeinsam finanzierten Immobilie reißt die Erbschaftssteuer eine nicht zu unterschätzende Lücke in das Budget des Hinterbliebenen.
Die Lösung:
Um die Erbschaftssteuerpflicht zu vermeiden, werden die Verträge über Kreuz geschlossen. In diesem Fall ist der Versicherungsnehmer auch Beitragszahler und Begünstigter, der Lebenspartner die versicherte Person. Da die Beiträge aus den Geldern des Begünstigten gezahlt wurden, erhält dieser faktisch sein eigenes Geld zurück, es entsteht keine Erbschaftsteuerpflicht.
War bislang die Rede davon, dass der Haupternährer eine Mindestvorsorge betreiben sollte, muss dieser Punkt noch ergänzt werden. Im Todesfall des Partners kommen, gerade wenn es um die Betreuung kleiner Kinder geht, massive Kosten auf den anderen zu. Auch für eine nicht berufstätige Mutter sollte eine Mindestabsicherung obligatorisch sein.