Online-Reiseanbieter versuchen gerne, den Kunden bei der Buchung zusätzliche Leistungen wie Reiserücktrittsversicherungen unterzujubeln. Damit ist nun Schluss: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen in Angeboten keine Zusatzleistungen enthalten sein, die der Kunde per Mausklick abwählen muss.
Konkret ging es in dem Fall um eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen den Anbieter Ebookers.com. Dieser hatte laut Gericht die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung neben Gebühren und Steuern automatisch zu den Reisekosten dazugerechnet und die Summe als Gesamtpreis angegeben.
Fluglinen sind derartige "Opt-Out"-Angebote bereits seit letztem Herbst untersagt, durch den Richterspruch gilt dies nun auch für Reisevermittler. Künftig muss der Kunde kostenpflichtige Zusatzleistungen also ausdrücklich annehmen ("Opt-In").
Laut Verbraucherschützern sind in den vergangenen Jahren vielen Kunden unnötige Kosten entstanden, da sie Versicherungen abgeschlossen haben, die sie weder wollten noch brauchten.
Das EU-Recht soll die Verbraucher in Zukunft vor solchen undurchsichtigen Geschäftsmethoden schützen. Dennoch gilt bei jedem Vertragsabschluss im Internet nach wie vor: Erst sorgfältig lesen, dann bestätigen!