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Wechsel ins Angestelltenverhältnis: Was ändert sich?

Apr 11 2012

Manchmal geht es schneller, als man denkt: Man bekommt als Selbstständiger ein gutes Angebot, und schon findet man sich in einem klassischen Angestelltenverhältnis wieder. Wer seine Selbstständigkeit aufgibt, kann künftig auf viele Versicherungen verzichten; allerdings sollte man nicht alle Versicherungen voreilig kündigen!

Bei einer Berufshaftpflichtversicherung beispielsweise sollte mit dem Versicherer unbedingt eine ausreichend lange Nachversicherungszeit vereinbart werden. Während dieser Zeit verpflichtet sich der Versicherer, für Schäden aufzukommen, die während der Vertragsdauer entstanden sind, aber erst später entdeckt werden, möglicherweise erst nach Monaten oder Jahren.

Auch Sachversicherungen, zum Beispiel von teuren elektronischen Geräten, sollten am besten erst dann gekündigt werden, wenn sie verkauft sind.

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In der Regel kommt man als ehemaliger Selbstständiger problemlos aus Versicherungsverträgen heraus, wenn die selbständige Tätigkeit und damit auch das versicherte Risiko wegfallen. Wird eine Firma allerdings verkauft, kann der Käufer die betrieblichen Policen auch weiterführen. Diese sollte möglichst rechtzeitig im Vorfeld mit dem Versicherer und dem Käufer abgesprochen werden.

Bei einem Wechsel in ein Angestelltenverhältnis ist es oft auch nötig, private Versicherungen neu zu sortieren. Wer beispielsweise als Selbstständiger privat krankenversichert war, muss sich als Angestellter wieder gesetzlich versichern lassen – außer, er verdient bei seiner neuen Beschäftigung mehr als 50.850 Euro im Jahr. In diesem Fall steht auch Angestellten der Beitritt zur privaten Krankenversicherung offen.

Aber auch, wenn die Beitragsbemessungsgrenze unterschritten wird, ist es nicht unbedingt nötig, direkt zu kündigen. So lässt sich die private Versicherung auch als Anwartschaftsversicherung weiterführen. Damit hält man sich die Option offen, zu einem späteren Zeitpunk ohne erneute Gesundheitsprüfung zurück in die PKV zu wechseln. Die Anwartschaft kostet allerdings immer noch zwischen 10 und 20 Prozent der ursprünglichen Prämie.

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In der Rechtsstutzversicherung ändert sich als Angestellter auch einiges: Da man als Selbstsändiger in der Regel ein höheres versicherungstechnisches Risiko darstellt, verbilligen sich als Angestellter oft die Beiträge.

Und auch die Policen für Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge bedürfen wahrscheinlich einer Neuordnung – hier kommt es mehr denn je auf die individuelle Situation an, ob bestehende Verträge weitergeführt werden sollen oder können. Am sinnvollsten ist es hier, sich ausführlich beraten zu lassen – zum Beispiel über unseren Vor-Ort-Service.