Die Allianz Leben wird zur Zeit von einem Anleger aus dem hessischen Edertal verklagt. Dieser ist der Meinung, der Versicherer hätte ihm nach Ablauf seiner Lebensversicherung zu wenig gezahlt. So soll dem Mann die Beteiligung an den stillen Reserven nicht zusätzlich gutgeschrieben worden sein. Stattdessen habe die Allianz Leben die Überschussbeteiligung entsprechend gekürzt.
Kapitalerträge geben die Versicherungen grundsätzlich in Form der Überschussbeteiligung an ihre Kunden weiter. Diese wird jedes Jahr aufs Neue festgesetzt und sinkt seit Jahren. Seit 2008 sind die Versicherer nun zusätzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden auch an den stillen Reserven zu beteiligen.
Stille Reserven entstehen immer dann, wenn beispielsweise der Marktwert von Kapitalanlagen über ihrem Buchwert liegt. Das laufende Verfahren ist für alle Anleger von Bedeutung, deren Lebens- oder Rentenversicherung im Jahr 2008 oder später ausgezahlt wurden – ob der Vertrag ausgelaufen ist oder gekündigt wurde, spielt dabei keine Rolle.
Zwar geht es im vorliegenden Fall nur um einige hundert Euro, für die Branche stehen dabei allerdings Milliarden auf dem Spiel. Mit dieser Klage, so eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Hamburg, werde das gesamte System der Bewertungsreserven auf den Prüfstand gestellt. Die Verbraucherzentrale unterstützt das Musterverfahren vor dem Amtsgericht Fritzlar und will damit erreichen, dass die Versicherer künftig offenlegen müssen, wie sie die Kundenbeteiligung an den stillen Reserven berechnen. Zur Zeit sei dies für den Kunden nicht nachvollziehbar.
Die Allianz Leben weist die Vorwürfe indes zurück: Das Gesetz werde natürlich umgesetzt, so eine Sprecherin. Ob der Lebensversicherer tatsächlich die Überschussbeteiligung gekürzt hat, oder ob die Rechnung der Allianz Leben aufgeht, wird sich jedoch erst in den nächsten Tagen zeigen.