Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer brauchen sie, und auch Rechtsanwälte kommen ohne sie nicht aus: die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Sonderform der Berufshaftpflicht, die – wie der Name schon nahelegt – Vermögensschäden (im Gegensatz zu etwa Personen- oder Sachschäden) abdeckt. Bei einigen Berufsständen ist sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, doch grundsätzlich sollte sich jeder, der bei seinem Beruf eine beratende Tätigkeit ausübt, Gedanken über die Anschaffung einer solchen Versicherung machen.
Seit der neuen EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie, die 2007 in Kraft getreten ist, müssen beispielsweise auch Versicherungsvermittler über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen. Aber auch als Immobilienmakler oder Finanzdienstleister ist es sinnvoll, sich gegen eventuelle Schadensersatzforderungen aus Vermögensschäden zu versichern. Denn sollte einem bei der Kostenabrechnung einmal ein Fehler unterlaufen oder sich ein Kunde schlecht oder falsch beraten fühlen und versuchen, einen in Regress zu nehmen, steht man ohne Vermögensschadenhaftpflicht alleine da – und das kann sehr schnell sehr teuer werden.
Ist man aber entsprechend versichert, übernimmt die Versicherung den Schaden bis zu einer vorher vertraglich festgelegten Deckungssumme. Mehr noch: wie in fast jeder Haftpflichtversicherung ist auch bei der Vermögensschadenshaftpflicht der sogenannte passive Rechtsschutz integriert. Das heißt, die Versicherung wehrt ungerechtfertigete Schadensersatzansprüche ab und trägt auch hierbei eventuell anfallende Gerichtskosten.
Sollten Sie also planen, sich in nächster Zeit als Versicherungsvermittler oder Immobilienmakler selbstständig zu machen, versäumen Sie auf keinen Fall, sich vorher über eine passende Vermögensschadenhaftpflicht zu informieren – viele Assekuranzen bieten dazu an bestimmte Berufsstände angepasste Versicherungen an, wie beispielsweise die Gothaer mit ihren speziellen Haftpflichtversicherungen für Grundstücksmakler, Gutachter oder Wohneigentumsverwalter.
Ganz billig ist so eine Versicherung übrigens nicht – allerdings kann es weitaus teurer werden, wenn hier am falschen Ende gespart wird. Und immerhin kann man sie als gewerblichen Aufwand von der Steuer absetzen.