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Einbruchversuch oder Vandalismus? Was Sie in der Kfz-Versicherung dringend beachten sollten...

Jan 31 2009

Wenn Sie Schäden an Ihrem zuvor abgestellten Fahrzeug entdecken, so sollten Sie diese aus versicherungsrechtlichen Gründen genau untersuchen. Hier gilt es nämlich zu unterscheiden, ob es sich um Beschädigungen von reinem Vandalismus oder um Beschädigungen aufgrund eines versuchten Einbruchs handelt. Denn in der Teilkaskoversicherung ist das Diebstahl- und das Einbruchrisiko mitversichert, Vandalismusschäden jedoch werden über die Vollkaskoversicherung reguliert.

Bei der Regulierung über die Teilkaskoversicherung kommt zu den meist unterschiedlichen Selbstbeteiligungen noch ein weiterer Vorteil zum tragen: Bei der Teilkaskoversicherung wird man aufgrund eines solchen Schadens nicht hochgestuft. Bei der Reguliergung über die Vollkaskoversicherung hingegen ist dies der Fall. So wird man bei dieser Versicherung im Folgejahr mehr bezahlen müssen.

Aus diesem Grund ist es immer sinnvoll genau zu überprüfen ob die Beschädigungen am Kraftfahrzeug von einem versuchten Einbruch bzw. Diebstahl verursacht sein könnten.