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Alternative Heilbehandlung und Arzneimittel gewünscht. Versicherung zahlt?

Jan 25 2009

Häufig stellt sich die Frage, ob Leistungen für alternative Heilbehandlungen sowie Arzneimittel von der Versicherung bezahlt werden oder nicht.

Hier ist zu sagen, dass es vom jeweiligen Tarif abhängt, ob und in welcher Höhe die Versicherung für alternative Heilmethoden aufkommt. Ist in dem jeweils gewählten Tarif explizit vereinbart, dass Leistungen für alternative Heilmethoden von der Versicherung bereitgehalten wird, ist diese Frage leicht beantwortet.

Ist aber beispielsweise ein Versicherungsschutz für Behandlungen durch einen Heilpraktiker im Tarif nicht vereinbart, so können diese von manchen Versicherern trotzdem übernommen werden. Vorraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Behandlung durch den Heilpraktiker schulmedizinisch anerkannt ist oder sich in der Praxis als ebenso erfolgsversprechend bewährt hat.

Um solche Zweifel jedoch zu beseitigen, empfiehlt es sich im Vorfeld mit seinem Versicherer über die Behandlung zu sprechen und sich für entsprechende Leistungen eine Zusage einzuholen.

Sollte der Versicherer es explizit ablehnen die Kosten für die jeweilige Behandlung zu übernehmen, so hat man noch die Möglichkeit über eine private Krankenzusatzversicherung auszuweichen.

Über folgendes Formular können Sie eine unverbindliche und ausführliche Beratung ergänzt durch einen Anbietervergleich durchführen lassen: