Der niedersachsische CDU Landwirtschaftsminister Gert Lindemann teilte Ende Januar 2011 mit, dass das Regierungskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen hatte und dieses durch Landtag in Hannover noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Damit folgt die Landesregierung dem Beispiel anderer Bundesländer, die bereits ähnliche Gesetze erlassen hatten. Dennoch dürfte dieses Vorhaben nicht bei allen Haltern auf Gegenliebe stoßen, denn hiervon sollen alle Hunderassen gleichermaßen betroffen sein.
Es erscheint etwas unverständlich, dass von einem zehnjährigen Dackel ähnliche Gefahren ausgehen sollen, wie von einem zweijährigen "Kampfhund". Dennoch will das Kabinett so alle Hundebesitzer ermahnen, mehr auf ihre Lieblinge Acht zu geben. Denn vor dem Gesetz gelten alle Tiere als Sachen. Und Sachen können nicht haften. Beißt also ein Vierbeiner ein spielendes Kind, ist der Eigentümer des Hundes dafür verantwortlich. Erklärt sich der Halter nicht freiwillig zu einer Entschädigung bereit, bleibt den Geschädigten nur der Gang vor ein Zivilgericht. Diese ist aber gleich mit mehreren Nachteilen verbunden. Ist der Verursacher eines Schadens, für den Hund haftet der Halter, nicht zahlungsfähig, gibt es nicht nur kein Geld von demselben, sondern auch die eigenen Anwaltskosten müssen getragen werden.
Aber auch der Hunderhalter kann sich mit durch den Hund angerichteten Schäden hoch verschulden. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen alle Schäden vom dem Verursacher voll bezahlt werden. Ob mit oder ohne Absicht spielt hier keine Rolle. Wird ein Kind beispielsweise durch einen Hundebiss schwer behindert, können auf den Eigentümer Schadensersatzansprüche in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro zukommen. Das alles lässt sich durch den rechtzeitigen Abschluss einer speziellen Hundehaftpflichtversicherung vermeiden. Allerdings setzten die Assekuranzen auch einige Anforderungen an den Halter. So muss er die nötige Sorgfalt walten lassen. Das kann bedeutet, dass der Hund in der Öffentlichkeit angeleint sein muss oder ähnliches. Über näheres geben die jeweiligen Versicherungsbestimmungen Auskunft.
Eine Hundehaftpflichtversicherung hat also für beide Seiten ihre Vorteile. Der Geschädigte bekommt im Schadensfall sicher an sein Geld und der Verursacher muss sich bei Einhalten der Versicherungsbedingungen keine Gedanken um die Schadensbegleichung machen.
Sie können jedoch auch eine allgemeine Haftpflichtversicherung abschließen, die die durch die Hundehaltung entstehenden Schäden mitabsichert. So bekommen Sie nicht nur einen Versicherungsschutz für Ihren Hund, sondern auch für sich selbst. Nutzen Sie unseren kostenlosen und unverbindlichen Vergleichsrechner.